1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen der MEDIENBOX GmbH, insbesondere in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Postproduktion, Eventservice, Livestreaming sowie Medien- und Kommunikationsleistungen. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer gesonderten Projektvereinbarung.
2. Vertragsschluss und Änderungen
Aufträge und wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs sollen in Textform vereinbart werden. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung des Zeitplans und gegebenenfalls zu zusätzlichem Aufwand führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Abschlagszahlungen ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Nach Eintritt des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Stornierung und Terminabsagen
Stornierungen sind in Textform mitzuteilen. Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten für fest gebuchte Produktions- oder Veranstaltungstermine folgende pauschalierte Stornokosten bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:
- 30 bis 20 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 25 %
- 19 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 50 %
- 9 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: 75 %
- weniger als 96 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin: 100 %
Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten und projektbezogene Aufwendungen können zusätzlich berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, der im Angebot oder Projektvertrag festgelegt ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
7. Fremdmaterial und Rechte Dritter
Stellt der Auftraggeber Texte, Bilder, Musik, Marken, Logos oder sonstige Materialien bereit, versichert er, dass deren vertragsgemäße Verwendung zulässig ist. Er informiert MEDIENBOX über bestehende Einschränkungen oder erforderliche Kennzeichnungen.
8. Abnahme und Korrekturen
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, stellt MEDIENBOX die vereinbarten Arbeitsergebnisse zur Prüfung bereit. Im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen richten sich nach Angebot oder Projektvereinbarung. Zusätzliche Änderungswünsche können als Mehraufwand berechnet werden.
9. Haftung und höhere Gewalt
Für Schäden haftet MEDIENBOX nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle oder kurzfristige Ausfälle unverzichtbarer Beteiligter, werden die Parteien eine angemessene Anpassung des Projektablaufs abstimmen.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des jeweiligen Projekts, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
11. Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene projektbezogene Kosten sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu vergüten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
13. Hinweis zur Prüfung
Diese Fassung wurde für den Website-Relaunch auf Grundlage der bisherigen MEDIENBOX-AGB redaktionell neu strukturiert. Vor einer verbindlichen Verwendung sollte sie – insbesondere im Hinblick auf Stornierung, Nutzungsrechte, Haftung und den konkreten Kundenkreis – anwaltlich geprüft werden.